FDIC führt neue Stablecoin-Regelungen ein, Banken müssen Reserven und Rücknahmen streng nach Bankstandards kontrollieren

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FDIC穩定幣監管

Am 7. April stimmte die Federal Deposit Insurance Corporation (FDIC) einem Vorschlag zu, um einen bundesstaatlichen Regulierungsrahmen für Emittenten von Stablecoins einzurichten und damit zentrale Bestimmungen des vom Präsidenten bereits unterzeichneten „GENIUS-Gesetzes“ umzusetzen. Der langwierige Entwurf von 191 Seiten richtet sich an Tochtergesellschaften von verwahrenden Einlageninstituten sowie an Stablecoin-Emittenten, die von einer Bundes- oder Landesaufsichtsbehörde autorisiert wurden. Sie müssen Standards in Bezug auf Reserven, Rücknahme (Redemption), Kapital und Risikomanagement erfüllen, und die Phase zur Einholung öffentlicher Stellungnahmen dauert 60 Tage.

Kernpunkte des FDIC-Vorschlags: Detaillierte Vorgaben in vier Compliance-Bereichen

Neue Anforderungen sollen für Stablecoin-Emittenten ein Niveau an Compliance sicherstellen, das stark an Standards traditioneller Bankprodukte angelehnt ist und vor allem vier Dimensionen umfasst:

Vier neue Compliance-Pflichten für Stablecoin-Emittenten

Standard für Reservevermögenswerte:Erforderlich ist der Besitz sicherer, hochliquider Vermögenswerte wie Bargeld oder US-Staatsanleihen, um den vollen Nennwert des Stablecoins zu stützen

1:1-Rücknahme-Schutz:Es muss nachgewiesen werden, dass der Token zuverlässig im Verhältnis 1 zu 1 eingelöst werden kann, um sicherzustellen, dass Inhaber jederzeit zum Nennwert zurücknehmen lassen können

Anforderungen an die Kapitalausstattung:Es müssen Mindestanforderungen an die Kapitalausreichungsquote erfüllt werden, um potenzielle systemische Risiken abzufedern

Risikomanagement-Mechanismus:Es ist ein risikobezogener Identifikations- und Kontrollrahmen erforderlich, der dem Niveau von Banken entspricht

FDIC-Anwältin Chantal Hernandez erläuterte in der Sitzung, dass die Regel darauf abzielt, „klarzustellen, dass Einlagen, die als Reservenvermögenswerte dienen, in den Anwendungsbereich der Einlagensicherung fallen“. Zugleich bestätigte FDIC-Beamter Eugene Frenkel, dass gemäß den ausdrücklichen Vorgaben des GENIUS-Gesetzes Zahlungen für Stablecoins nicht unter einer umfassenden Kreditgarantie der US-Regierung stehen und auch nicht in den direkten Anwendungsbereich der Bundes-Einlagensicherung fallen.

Banken in das Stablecoin-Ökosystem einbinden: Strukturelle Rollen bei Reserven und Verwahrung

Mit diesem Vorschlag wird den Banken offiziell eine Compliance-Rolle im Stablecoin-Ökosystem zugewiesen: Banken, die unter der FDIC-Aufsicht stehen, dürfen die Reserven von Stablecoin-Emittenten halten und entsprechende Verwahrungsdienstleistungen anbieten. Das bedeutet, dass die Geldflüsse von Stablecoins nicht mehr in einem geschlossenen Kreislauf ausschließlich im reinen Krypto-Ökosystem verbleiben, sondern direkt an traditionelle Finanzinfrastruktur angebunden werden.

FDIC-Vorsitzender Travis Hill sagte: „In den vergangenen zwei Jahren haben wir in diesem Bereich große Fortschritte erzielt – darunter der rasche Wandel der Haltung der Bundesregierung, die Verabschiedung des GENIUS-Gesetzes sowie die bemerkenswerten technologischen Entwicklungen bei Banken und Nichtbanken. Auch die Anwendungsfälle für Stablecoins und tokenisierte Einlagenprodukte nehmen kontinuierlich zu.“ Der formelle Einstieg von Banken liefert eine Bestätigung durch etablierte Mechanismen des traditionellen Finanzvertrauens für das Stablecoin-Ökosystem.

Aufsichts-Synergien: OCC, Finanzministerium und FDIC bauen synchron den Stablecoin-Regulierungsrahmen auf

Der FDIC-Vorschlag ist Teil breiter angelegter institutionenübergreifender Aufsichts-Synergien. Im Rahmen des GENIUS-Gesetzes hat das Office of the Comptroller of the Currency (OCC) seine Regelwerke bereits zuerst veröffentlicht; das Finanzministerium hat vergangene Woche außerdem eine Mitteilung zur beabsichtigten Regelsetzung (ANPRM) herausgegeben, um die Regulierung der Bundesstaaten für kleine Stablecoin-Emittenten zu stärken.

Die koordinierte Weiterentwicklung durch drei Aufsichtsbehörden signalisiert, dass die US-Regierung auf systematische Weise einen umfassenden bundesstaatlichen Regulierungsrahmen für Stablecoins aufbaut. Stablecoins in den USA werden nicht länger als eigenständige Krypto-Produkte betrachtet, sondern nach Regeln betrieben, die mit denen von Banken vergleichbar sind.

Häufige Fragen

Welche konkreten Anforderungen stellt die FDIC an die neuen Stablecoin-Vorgaben?

Der FDIC-Vorschlag verlangt, dass Stablecoin-Emittenten Bargeld oder US-Staatsanleihen halten, um den Nennwert der Token vollständig zu stützen, die 1:1-Rücknahme abzusichern, die Anforderungen an die Kapitalausreichungsquote zu erfüllen und einen Risikomanagement-Mechanismus einzurichten. Banken, die unter FDIC-Aufsicht stehen, dürfen ebenfalls Reserven halten und Verwahrungsdienstleistungen anbieten.

Unterliegen Stablecoins dem Schutz durch die US-Bundes-Einlagensicherung?

Laut Bestätigung durch FDIC-Beamte und gemäß den ausdrücklichen Vorgaben des GENIUS-Gesetzes sind Stablecoin-Zahlungen nicht durch eine umfassende Kreditgarantie der US-Regierung abgesichert und auch nicht direkt von der Bundes-Einlagensicherung abgedeckt. Wenn jedoch die Einlagen, die Stablecoins stützen, die rechtliche Definition von Einlagen erfüllen, kann unter Umständen ein entsprechender Einlagensicherungsschutz gewährt werden.

Wann treten die neuen Stablecoin-Regeln der FDIC offiziell in Kraft?

Die FDIC hat genehmigt, dass der Vorschlag in die Phase der Einholung öffentlicher Stellungnahmen übergeht; die Sammelfrist beträgt 60 Tage. Die Regel ist noch nicht endgültig festgelegt. Die Institutionen werden erst nach dem Einsammeln der Stellungnahmen und der Vornahme notwendiger Änderungen den endgültigen Regeltext veröffentlichen.

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