Iranische Beamte: Iran hat derzeit das Recht, den Vertrag über die Nichtverbreitung von Atomwaffen legal zu verlassen.

【Iranische Beamte: Iran hat derzeit das Recht, legal aus dem Atomwaffensperrvertrag auszutreten】Der Vorsitzende des Ausschusses für Außenpolitik des iranischen Parlaments erklärte, dass Iran gemäß Artikel 10 des Atomwaffensperrvertrags derzeit das Recht hat, legal aus diesem Vertrag auszutreten. Artikel 10 des Atomwaffensperrvertrags besagt, dass ein Vertragsstaat, wenn er zu der Auffassung gelangt, dass außergewöhnliche Ereignisse, die mit dem Gegenstand dieses Vertrags in Zusammenhang stehen, die höchsten Interessen seines Staates gefährden, das Recht hat, aus diesem Vertrag auszutreten, um seine nationale Souveränität auszuüben. Das Land muss alle anderen Vertragsstaaten und den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen drei Monate vor dem Austritt über diese Angelegenheit informieren.

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