Staatliche Verwaltung für Marktaufsicht: Die beteiligten Parteien im Handel mit dem Hafen von Changhe dürfen keine Maßnahmen ergreifen, um die Antimonopolprüfung zu umgehen.

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【Nationale Marktaufsichtsbehörde: Die Parteien des Changhe-Hafenhandels dürfen keine Maßnahmen ergreifen, um der Antimonopolprüfung zu entkommen】 Kürzlich beantwortete der Sprecher der Marktaufsichtsbehörde Fragen von Journalisten zum Changhe-Hafenhandel. Ein Reporter fragte: Laut einem Bericht der “Wall Street Journal” vom 16. April wird die Veräußerung der Überseehäfen durch Cheung Kong in zwei Transaktionen aufgeteilt. Was hat die Staatsverwaltung für Marktaufsicht dazu zu sagen? Antwort: Wir legen großen Wert auf die betreffenden Transaktionen und werden diese gesetzlich überprüfen. Die Parteien der Transaktion dürfen keine Maßnahmen ergreifen, um der Überprüfung zu entgehen, und dürfen ohne Genehmigung keine Konzentration durchführen, andernfalls tragen sie die rechtlichen Konsequenzen. (Website der Marktaufsichtsbehörde)

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